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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Firma Friedrich Tief - und Wegebau

Bei allen Leistungen gilt die Verdingungsordnung
für Bauleistungen ( VOB / Teil B,C ).



Alle Angebote der Firma Friedrich Tief und Wegebau sind unverbindlich.
Bestellungen und Auftragsbestätigungen sind nur in schriftlicher Form wirksam.
Sondervereinbarungen über Material, Zusatzleistungen oder Arbeiten sind immer
schriftlich einzureichen. Geringfügige Änderungen und Abweichungen bei Material,
Zeichnungen und Maßen bleiben vorbehalten.


Baugenehmigungen, soweit erforderlich,
sind vom Auftraggeber einzuholen und vorzulegen. Diese Unterlagen stehen nicht
in unserer Verantwortung. Mängelrügen sind innerhalb von 2 Wochen schriftlich
anzuzeigen. Die Abrechnung erfolgt nach einem abschließenden Aufmaß der Fläche.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Zahlungen sind, falls nicht anders vereinbart,
ohne Abzüge in bar oder auf das angegebene Konto zu überweisen.

Wir geben Ihnen 5 Jahre Garantie auf Pflasterflächen.

Wir behalten uns vor, dass alle gelieferten Materialen bis zum Zahlungseingang
im Besitz der Firma Friedrich Tief und Wegebau bleiben.
 
Der Bauherr und Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen,
 dass die Baustelle gesichert ist.


Gerichtsstand Potsdam









Aktualisiert 2013