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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Firma Friedrich Tief - und Wegebau
Bei allen Leistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen ( VOB
/ Teil B,C ).
Alle Angebote der Firma Friedrich Tief und Wegebau sind
unverbindlich. Bestellungen und Auftragsbestätigungen sind nur in schriftlicher Form
wirksam. Sondervereinbarungen über Material, Zusatzleistungen oder Arbeiten sind
immer schriftlich einzureichen. Geringfügige Änderungen und Abweichungen bei
Material, Zeichnungen und Maßen bleiben vorbehalten.
Baugenehmigungen, soweit erforderlich, sind vom Auftraggeber einzuholen und vorzulegen. Diese Unterlagen stehen
nicht in unserer Verantwortung. Mängelrügen sind innerhalb von 2 Wochen
schriftlich anzuzeigen. Die Abrechnung erfolgt nach einem abschließenden Aufmaß der
Fläche. Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Zahlungen sind, falls nicht
anders vereinbart, ohne Abzüge in bar oder auf das angegebene Konto zu überweisen.
Wir geben Ihnen 5 Jahre Garantie auf Pflasterflächen.
Wir behalten uns vor, dass alle gelieferten Materialen bis zum
Zahlungseingang im Besitz der Firma Friedrich Tief und Wegebau bleiben.
Der Bauherr und Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Baustelle gesichert ist.
Gerichtsstand Potsdam
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Aktualisiert 2013
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